| Wer ist berechtigt? |
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Gemäß der Satzung sind all diejenigen berechtigt, Spenden zu empfangen, deren soziokulturelle Situation sich nachweislich am Rande oder unterhalb der Armutsgrenze befindet. Hier sind vor allem Empfänger sozialer Leistungen wie beispielsweise dem Arbeitslosengeld II (ALG II; im Volksmund auch Hartz IV) zu nennen. Voraussetzung für das Empfangen von Sachspenden ist der dauerhafte Wohnsitz in der Bundesrebublik Deutschland. Jeder Bürger (oder Personen im Umfeld des Bedürftigen) kann sich an uns wenden und uns seinen Bedarf mitteilen. Wir prüfen zunächst die Bedürftigkeit und schauen, ob wir passende Materialien liefern können. Ist dies nicht der Fall, so wird der Bedarf erfasst und auf eine Warteliste gesetzt. KidsCharity.de bemüht sich stets darum, passende Gegenstände aufzutreiben und wendet sich nach erfolgreicher Suche erneut an den Bedürftigen.
[Foto: Pixelio, K.-U. Gerhardt] |
Wer ist berechtigt?

